Profil

Gesamtschule

Gesamtschulen sind im Land Sachsen-Anhalt eine den Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien gleichgestellte Schulform (§ 5a Schulgesetz).

Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, ihren Bildungsweg an einer Hochschule, in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

Die Gesamtschule in kooperativer Form (KGS) führt die Bildungsgänge Sekundarschule (Jahrgänge 5-10) und Gymnasium (Jahrgänge 5-12) pädagogisch und organisatorisch zusammen. Der Unterricht wird in schulformspezifischen Klassen und Lerngruppen erteilt.

An der KGS „Wilhelm von Humboldt“ werden Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet. Jeder einzelne kann einen - nach seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten - Abschluss erwerben, da alle Abschlüsse an der KGS vergeben werden.

Lernen im Sekundarschulzweig

(gemäß der Verordnung über die Abschlüsse in der jeweils gültigen und aktualisierten Fassung)

Jahrgang 5 & 6

Sekundarschulklasse

Jahrgang 7 bis 9

Klassen mit Hauptschulabschluss bezogenem Unterricht

Abschluss: Hauptschulabschluss Qualifizierter Hauptschulabschluss

Jahrgang 7 bis 10

Klassen mit Realschulabschluss bezogenem Unterricht

Abschluss: Realschulabschluss Erweiterter Realschulabschluss

9. Jahrgang - Hauptschulbildungsgang

  • Hauptschulabschluss => Zuerkennung mit erfolgreichem Abschluss der 9.Klasse im Hauptschulzweig
  • Qualifizierter Hauptschulabschluss => Voraussetzung: Teilnahme an der „Besonderen Leistungsfeststellung“ – schriftliche Prüfung in Mathematik und Deutsch sowie einer mündlichen Prüfung in einem Fach und abhängig vom Notenbild

Er berechtigt zum Besuch des 10. Jahrgangs des Realschulbildungsgangs

10. Jahrgang - Realschulbildungsgang

  • Realschulabschluss – Teilnahme an schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie an zwei mündlichen Prüfungen (eine Naturwissenschaft und ein weiteres Fach)
  • Erweiterter Realschulabschluss – Zuerkennung anhand des Notenbildes

Er berechtigt zum Besuch des 10. Schuljahrgangs des Gymnasiums.

Lernen im Gymnasialzweig

Jahrgang 5 bis 10

Jahrgangsstufen bilden die Sekundarstufe I

erweiterter Realschulabschluss

Jahrgang 11 & 12

Sekundarstufe II

Abschluss: Allgemeine Hochschulreife; Abitur

9. Jahrgang

Mit der Versetzung in die Einführungsphase hat jeder Jugendliche einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erreicht.

10. Jahrgang - Einführungsphase

Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase hat jeder Jugendliche einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erreicht.

11./12. Jahrgang - Qualifikationsphase

Abgang nach dem 11. Schuljahrgang

(1) Auf dem Abgangszeugnis wird vermerkt: Er / Sie hat einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erreicht.

(2) In Abhängigkeit der erzielten Notenpunkte in den 2 Kurshalbjahren 11/I  &  11/II kann der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Abgang nach dem ersten Kurshalbjahr des 12. Schuljahres

(1) siehe (1) 11. Jahrgang

(2) In Abhängigkeit der erzielten Notenpunkte in zwei aufeinanderfolgenden Kurshalbjahren 11/I & 11/II oder 11/II & 12/I kann der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

12. Jahrgang

Gemäß Oberstufenverordnung (in der gültigen und aktualisierten Fassung) wird die Zulassung zur Abiturprüfung ausgesprochen. Nach erfolgreichem Ablegen des Abiturs und der Erfüllung aller Bedingungen gemäß Oberstufenverordnung wird das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife ausgestellt. Anderenfalls kann eine nicht bestandene Abiturprüfung unter Einhaltung aller Vorgaben  gemäß Oberstufenverordnung wiederholt werden

Wird keine Wiederholung angestrebt, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt und es triff erneut (1) und (2) mit der Ausnahme dass die Kurshalbjahre 11/I & 11/II bzw. 11/II & 12/I bzw. 12/I & 12/II zur Ermittlung des besten Durchschnitts zu Grunde gelegt werden können.

 

Übersicht Jahrgänge

Ganztagsschule 

Die KGS „Wilhelm von Humboldt“ ist eine teilweise gebundene Ganztagsschule, d.h. die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 8 nehmen verpflichtend und die Jahrgänge 9-12 freiwillig am Ganztagsangebot teil. Für die Teilnahme spielt die Zugehörigkeit des Bildungszweiges keine Rolle.

Die Angebote werden jahrgangsbezogen eingerichtet. Eine Vielzahl der Arbeitsgemeinschaften leiten Personen unserer Kooperationspartner bzw. Experten.

Jahrgangsübergreifende Angebote sind das Jugendblasorchester Halle unter der Leitung des Musikdirektors Herrn Rummel und der Mädchenchor Halle-Neustadt unter der Leitung von Herrn Vogt sowie die Schülerfirmen „Ginkgo“ (Leitung: Frau Rosenbaum) und „Humboldts schmucke Helfer“ (Frau Bouillon) ergänzend durch die AG der Juniorbotschafter, die die Säulen unserer Ganztagsschule bilden.